Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Digital-Gesetz wird der bisher befristete Innovationsfonds verstetigt – darüber hinaus bringt das Gesetz aber auch Neuerungen bei den Förderverfahren und -entscheidungen mit sich. Diese inhaltliche Weiterentwicklung nimmt der Innovationsausschuss zum Anlass, eine Bilanz seiner bisherigen Arbeit zu ziehen und zudem die damit verbundenen Änderungen in den Blick zu nehmen.

Wir würden uns freuen, Sie als Teilnehmerin oder Teilnehmer des Kongresses begrüßen zu dürfen.

Für die Teilnahme am Kongress bitten wir Sie um Ihre Anmeldung. Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben.

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